Psychische Gefährdungsbeurteilung
Erfüllen Sie gesetzliche Anforderungen - Zeigen Sie Verantwortung!
Als Reaktion auf die stetig steigende Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage durch psychische Belastungen von Arbeitskräften, wurde das Arbeitsschutzgesetz in §5 „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ im September 2013 um den Passus „6. psychische Belastungen bei der Arbeit“ erweitert.
Überprüfung auf Erfüllung
Die Festschreibung der psychischen Gefährdungsbeurteilung gilt ausnahmslos für alle Unternehmen, Behörden, Vereine, Organisationen und unabhängig von der Größe. Sie muss bereits ab einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin durchgeführt werden. Werden Sie als Arbeit gebende Seite oder personalverantwortliche Arbeitskraft aktiv und erfüllen diese gesetzliche Anforderung, denn die Unternehmen werden auf die Erfüllung dieses Gesetzes seit diesem Jahr vermehrt überprüft. Zusätzlich reduzieren Sie Ihr Haftungsrisiko gegenüber den Sozialversicherungsträgern im Falle von psychisch erkrankten Mitarbeitenden!
Definition
Unter psychischer Belastung bei der Arbeit versteht man dabei alle erfassbaren Einflüsse während der Arbeitszeit, die von außen auf den Menschen zukommen und dann psychisch auf ihn einwirken! Diese äußeren Faktoren bilden dann auch die Grundlage bei der Messung der Belastung. Diese sind z.B. , Unterforderung durch monotone Arbeit, Überforderung durch Leistungsdruck und Termindruck, unregelmäßige Arbeitszeiten, Hektik, nicht ergonomisch eingerichtete Arbeitsplätze, störende Unterbrechungen, wie häufiges Telefonklingeln oder laute Gespräche in Großraumbüros.
Unsere Leistung
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung für Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation basierend auf der Analyse von Arbeitsplatztypen. Es geht nicht um das Arbeitsplatzverhalten einzelner Mitarbeiter*innen, sondern um die Belastungsfaktoren der Arbeitsplatzumgebung. Es werden nur auffällige Arbeitsbereiche bzw. Arbeitsplatzgruppen vertieft auditiert. Sie als Arbeit gebende Seite können den Analyseprozess jederzeit steuern!
So gehen wir vor:
- Analyse 12 relevanter Kennzahlen (Krankheitsstand, Überstunden, Unfallmeldungen, Fluktuation, …) auf Abteilungsebene.
- Durchführung von Interviews mit Bereichsverantwortlichen oder Führungskräften zur Problemlage durch anerkannten und zertifizierten Auditor*innen.
- Empfehlung von Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Defizite.
- Erstellung der Dokumentation zur Vorlage für die Kontrollinstanzen.
- Ausstellung des Zertifikats.
Ihre Vorteile
- Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen
- Nachhaltige Reduzierung des Haftungsrisikos aus Ansprüchen der Sozialversicherungsträger
- Optimierung der betrieblichen Abläufe
- Große Chancen zur Senkung des Krankheitsstandes
- Geringe Belastung des eigenen Personals bei der Durchführung der Bewertung
- Anerkanntes Verfahren bei kontrollierenden Behörden (unter Berücksichtigung der GDA Richtlinien)
- Auswertung als solide Basis für ein professionelles Gesundheitsmanagement Konzeptes
- Nutzung der Ergebnisse zur Steigerung der Arbeitgeber-Attraktivität
Außerdem wissenswert
Lesen Sie sich die rechtlichen Bestimmungen selbst beim Bundesministerium für Justiz durch.
Für eine grundsätzliche gesunde Arbeitsgestaltung unterstützen Sie auch unsere Seminare rund um das Thema Gesundheitsmanagement.